Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
912-9 0,5-1
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2026-04-30
Produktidentifikator
Meguiar"s Multi-Purpose Cleaner G1802 [G180224]
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Automotive/Fahrzeugbau
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze) Allgemeines: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: Aktualisiert aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. Inhaltsstoffe nach 648/2004/EG <5% nichtionische Tenside.
Enthält
Duftstoffe, LINALOOL, CITRONELLOL, HEXYL CINNAMAL.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Ein ähnliches Gemisch wurde auf Augenschädigung/-reizung getestet, und die Testergebnisse spiegeln sich in der zugewiesenen Einstufung wider. Ein ähnliches Gemisch wurde hinsichtlich der Ätz-/Reizwirkung auf die Haut getestet, und die Testergebnisse spiegeln sich in der zugewiesenen Einstufung wider. Einstufung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 - Aquatic Chronic 3; H412 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.