Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-492-7/107-46-0
Name der Chemikalie
Hexamethyldisiloxane
Konzentration
10-30 492-7 10-30
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
448-7 10-30 98-6 827-9 7-13
EC/CAS
108-88-3
Name der Chemikalie
Toluene
Konzentration
625-9 <0,05
Allgemeine Information
Version
1.01
Überarbeitet am
2026-07-27
Produktidentifikator
Keep Clear Headlight Coating G178 [G17804]
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Automotive/Fahrzeugbau
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H317, H319, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr)GHS09 (Umwelt)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, iso-Alkane, 919-446-0 5 - 10 cyclische Verbindungen, Aromaten (2 - 25 %) Reaktionsmasse aus α-3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5- 400-830-7 0,2 - 0,6 tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyl-ω- hydroxypoly(oxyethylen) und α-3-(3-(2H- benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl-4- hydroxyphenyl)propionyl-ω-3-(3-(2H-benzotriazol-2- yl)-5-tert-butyl-4- hydroxyphenyl)propionyloxypoly(oxyethylen) Bis(1,2,2,6,6-Pentamethyl-4-piperidinyl)sebacat 41556-26-7 255-437-1 0,1 - 0,2 Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat 82919-37-7 280-060-4 < 0,05
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P-Sätze) Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C / 122°F aussetzen. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C / 122°F aussetzen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. 6% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Enthält
6% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.3 Sonstige Gefahren
Kann Sauerstoff verdrängen und schnelles Ersticken verursachen. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Aerosole, Kategorie 1 - Aerosol; H222, H229 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 2 - STOT RE 2; H373 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 - Aquatic Chronic 2; H411 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.