Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-419-9/9004-65-3
Name der Chemikalie
methylhydroxypropylcellulose
Konzentration
1 - 10
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
1 - 10
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
<0,5
Allgemeine Information
Version
6.00
Überarbeitet am
2025-09-11
Produktidentifikator
3M(TM) Scotchcal(TM) Graffiti-Farbentferner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Graffiti Entferner
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS05 (Ätzwirkung)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Isotridecanol, ethoxyliert 69011-36-5 500-241-6 1 - 10
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P280A Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Enthält
10% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung: Aktualisiert aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. Informationen nach 648/2004/EG (nicht erforderlich für die Kennzeichnung für den industriellen Bereich): <5%: nichtionische Tenside.
2.3 Sonstige Gefahren
Kann Verbrennungen verursachen. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 - Eye Dam. 1; H318 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.