3M(TM) 55047 Structural Plastic Adhesive (Part B)

3M (Schweiz) GmbH

Überarbeitet am : 2024-12-19

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GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

203-041-4/102-60-3

Name der Chemikalie

N,N,N′,N′-tetrakis(2-hydroxypropyl)ethylenediamine

Konzentration

10-

Aufgeführt in

EC/CAS

216-032-5/1477-55-0

Name der Chemikalie

1,3-benzenedimethanamine

Konzentration

1-5

Aufgeführt in

EC/CAS

204-881-4/128-37-0

Name der Chemikalie

2,6-di-tert-butyl-p-cresol

Konzentration

<0,5

Allgemeine Information

Version

2.00

Überarbeitet am

2024-12-19

Produktidentifikator

3M(TM) 55047 Structural Plastic Adhesive (Part B)

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Automotive/Fahrzeugbau

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M (Schweiz) GmbH

E-Mail-Addresse

innovation.ch@mmm.com

GHS-Informationen

Signalwort

ACHTUNG

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H319, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)

Gefahrenpiktogramme

Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% m-Phenylenbis(methylamin) 1477-55-0 216-032-5 1 - 5

Gefahrenhinweise

H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P-Sätze) (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Verhütung

P280E Schutzhandschuhe tragen. P280E Schutzhandschuhe tragen.

Antwort

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Enthält

54% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung

2.3 Sonstige Gefahren

Bei Personen, die bereits auf Amine sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Aminen auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 - Aquatic Chronic 3; H412 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% m-Phenylenbis(methylamin) 1477-55-0 216-032-5 1 - 5 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Prävention: P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Enthält 54% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung. 2.3. Sonstige Gefahren Bei Personen, die bereits auf Amine sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Aminen auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Glycerol poly-(oxyethylen, oxypropylen) CAS-Nr. 9082-00-2 40 - Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung Ether 70 (EG) Nr. 1272/2008 Triole(Glycerin oder 1,1,1- CAS-Nr. 25791-96- 10 - Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung Trimethylolpropan), Polymere mit 2 30 (EG) Nr. 1272/2008 Ethylenoxid und /oder Propylenoxid, EG-Nr. 500-044-5 Molekularmasse 180-6000 1,1',1'',1'''-Ethylendinitrilotetrapropan-2-ol CAS-Nr. 102-60-3 10 - Eye Irrit. 2, H319 EG-Nr. 203-041-4 30 m-Phenylenbis(methylamin) CAS-Nr. 1477-55-0 1 - 5 Acute Tox. 4, H332 EG-Nr. 216-032-5 Acute Tox. 4, H302 Skin Corr. 1B, H314 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Chronic 3, H412 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5-Di-tert- CAS-Nr. 128-37-0 < 0,5 Aquatic Chronic 1, H410,M=1 butyl-4-hydroxytoluol) EG-Nr. 204-881-4 Aquatic Acute 1, H400,M=1 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn Anzeichen / Symptome zunehmen, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten Symptome und Wirkungen, die auf der CLP-Einstufung basieren, sind: Hautreizung (lokale Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit). Allergische Hautreaktionen (Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz). Schwere Augenreizung (erhebliche Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränen und Sehstörungen). 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung Stickstoffoxide Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Vollschutzanzug tragen,einschließlich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-, Taillen-und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

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