Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
98-
Allgemeine Information
Version
1.09
Überarbeitet am
2024-02-29
Produktidentifikator
3M Surface Pre-Treatment AC-131 CB Part A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Teil A von Metallhaftvermittler / Metal Adhesion Promoter
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Wasser CAS-Nr. 7732-18-5 98 - Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung EG-Nr. 231-791-2 99 (EG) Nr. 1272/2008 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen. Wenn Symptome auftreten, betroffene Person an die frische Luft bringen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Bei Exposition mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Bei Exposition die Augen mit sehr viel Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund spülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine kritischen Symptome oder Auswirkungen. Siehe Abschnitt 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Vollschutzanzug tragen,einschließlich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-, Taillen-und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Raum belüften. Bei größeren Leckagen bzw. bei Freisetzung in geschlossenen Räumen ist eine Absaugvorrichtung zu verwenden, um die Dämpfe nach dem Stand der Technik abzusaugen bzw. zu verdünnen. Bitte die Sicherheitshinweise aus anderen Abschnitten beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Bitte beachten, Sie dass die Zugabe eines absorbierenden Materials weder die physikalischen Gefährdungen, noch Gesundheits- oder Umweltrisiken beeinflusst. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Rückstände mit Wasser aufnehmen. Behälter verschließen. Entsorgung des gesammelten Materials so schnell wie möglich gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. 7.3. Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung. Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Expositionsgrenzwerte Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine Expositionsgrenzwerte vor. Biologische Grenzwerte Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine technische Überwachung erforderlich. 8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Augen- / Gesichtsschutz Nicht erforderlich. Hautschutz Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen Das Tragen von chemisch beständigen Schutzhandschuhen ist nicht erforderlich.