3M Surface Pre-Treatment AC-131 BB Part B

3M (Schweiz) GmbH

Überarbeitet am : 2023-05-30

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

219-784-2/2530-83-8

Name der Chemikalie

[3-(2,3-epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane

Konzentration

99- 2119513212-58

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

3.03

Überarbeitet am

2023-05-30

Produktidentifikator

3M Surface Pre-Treatment AC-131 BB Part B

CAS-Nr.

2530-83-8

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Teil B von Metallhaftvermittler / Metal Adhesion Promoter

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M (Schweiz) GmbH

E-Mail-Addresse

innovation.ch@mmm.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H318, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H318

Causes serious eye damage

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

Gefahr. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS05 (Ätzwirkung)

Gefahrenpiktogramme

Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan 2530-83-8 219-784-2 99 - 100

Gefahrenhinweise

H-Sätze) H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P-Sätze) (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Verhütung

P280A Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P280A Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Antwort

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 - Eye Dam. 1; H318 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 - Aquatic Chronic 3; H412 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort Gefahr. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS05 (Ätzwirkung) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% [3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan 2530-83-8 219-784-2 99 - 100 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P280A Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Prävention: P280A Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] [3-(2,3- CAS-Nr. 2530-83-8 99 - Eye Dam. 1, H318 Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan EG-Nr. 219-784-2 100 Aquatic Chronic 3, H412 (REACH Registrierungs-Nr.:01- 2119513212-58) Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. 3.2. Gemische Nicht anwendbar. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten Symptome und Wirkungen, die auf der CLP-Einstufung basieren, sind: Schwere Augenschädigung (Hornhauttrübung, starke Schmerzen, Tränen, Geschwüre, deutliche Sehstörungen oder Sehverlust). 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung

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