3M Silikonpaste

3M (Schweiz) GmbH

Überarbeitet am : 2026-07-01

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GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

63148-62-9

Name der Chemikalie

polydimethylsiloxane (Mw > 6 800 Da)

Konzentration

85-95 5-15

Aufgeführt in

EC/CAS

231-545-4/7631-86-9

Name der Chemikalie

Silver adsorbed on silicon dioxide

Konzentration

545-4 0,1-1

Allgemeine Information

Version

2.03

Überarbeitet am

2026-07-01

Produktidentifikator

3M Silikonpaste

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Silkonschmiermittel für Kabelverbindungen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08 M009 M010 M011 M017

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M (Schweiz) GmbH

E-Mail-Addresse

innovation.ch@mmm.com

GHS-Informationen

Signalwort

GEFAHR

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H360FD, H371

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H360FD

May damage fertility; May damage the unborn child

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS08 (Gesundheitsgefahr)

Gefahrenpiktogramme

Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Trimethoxyboroxin 102-24-9 203-016-8 0,1 - 1

Gefahrenhinweise

(H-Sätze) H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H371 Kann die Organe (Sinnesorgane) schädigen.

Sicherheitshinweise

(P-Sätze)

Verhütung

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280E Schutzhandschuhe tragen.

Antwort

P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

Nur für gewerbliche Anwender.

2.3 Sonstige Gefahren

Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B - Repr. 1B; H360FD Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 2 - STOT SE 2; H371 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS08 (Gesundheitsgefahr) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Trimethoxyboroxin 102-24-9 203-016-8 0,1 - 1 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H371 Kann die Organe (Sinnesorgane) schädigen. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ergänzende Informationen: Ergänzende Sicherheitshinweise: Nur für gewerbliche Anwender. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. (en) 1272/2008 [CLP] Poly(dimethylsiloxan) CAS-Nr. 85 - 95 Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung 63148-62-9 (EG) Nr. 1272/2008 Synthetische amorphe Kieselsäure, CAS-Nr. 5 - 15 Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung Quarzstaub, nicht kristallin 112945-52-5 (EG) Nr. 1272/2008 Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) CAS-Nr. 1 - 5 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für die 7631-86-9 berufsbedingte Exposition EG-Nr. 231- 545-4 Trimethoxyboroxin CAS-Nr. 0,1 - 1 Flam. Liq. 3, H226 102-24-9 Acute Tox. 3, H301 EG-Nr. 203- Eye Irrit. 2, H319 016-8 Repr. 1B, H360FD STOT SE 1, H370 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.

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