3M Scotch-Weld Epoxy Adhesive DP190, Translucent, Part A

3M (Schweiz) GmbH

Überarbeitet am : 2026-09-16

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GHS05 GHS07 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

200-289-5/56-81-5

Name der Chemikalie

glycerol

Konzentration

1-9

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

2.00

Überarbeitet am

2026-09-16

Produktidentifikator

3M Scotch-Weld Epoxy Adhesive DP190, Translucent, Part A

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Konstruktionsklebstoff

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS09 M004 M009 M010 M011 M013 M017 M026

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M (Schweiz) GmbH

E-Mail-Addresse

innovation.ch@mmm.com

GHS-Informationen

Signalwort

GEFAHR

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318, H336, H400, H410

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS05 (Ätzwirkung)GHS07 (Ausrufezeichen)GHS09 (Umwelt)

Gefahrenpiktogramme

Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Reaktionsprodukt von C-18 ungesättigten Fettsäure- 701-270-9 84 - 100 Dimeren und -Trimeren mit 3,3'-[Oxybis(ethan-2,1- diyloxy)]dipropan-1-amin Calciumnitrat-tetrahydrat 13477-34-4 233-332-1 1 - 9

Gefahrenhinweise

(H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

(P-Sätze)

Verhütung

P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280B Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Antwort

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

2.3 Sonstige Gefahren

Bei Personen, die bereits auf Amine sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Aminen auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 - Eye Dam. 1; H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3 - STOT SE 3; H336 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Acute 1; H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Chronic 1; H410 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS05 (Ätzwirkung)GHS07 (Ausrufezeichen)GHS09 (Umwelt) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Reaktionsprodukt von C-18 ungesättigten Fettsäure- 701-270-9 84 - 100 Dimeren und -Trimeren mit 3,3'-[Oxybis(ethan-2,1- diyloxy)]dipropan-1-amin Calciumnitrat-tetrahydrat 13477-34-4 233-332-1 1 - 9 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280B Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3. Sonstige Gefahren Bei Personen, die bereits auf Amine sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Aminen auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Reaktionsprodukt von C-18 ungesättigten EG-Nr. 701-270-9 84 - Skin Irrit. 2, H315 Fettsäure-Dimeren und -Trimeren mit 100 Eye Irrit. 2, H319 3,3'-[Oxybis(ethan-2,1-diyloxy)]dipropan- Skin Sens. 1A, H317 1-amin STOT SE 3, H336 Aquatic Acute 1, H400,M=1 Aquatic Chronic 1, H410,M=1 Calciumnitrat-tetrahydrat CAS-Nr. 13477-34- 1 - 9 Acute Tox. 4, H302 4 Eye Dam. 1, H318 EG-Nr. 233-332-1 Glycerin CAS-Nr. 56-81-5 < 4 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für die EG-Nr. 200-289-5 berufsbedingte Exposition Hinweis: Jeder Eintrag "EG-Nr." in der Spalte "Identifikator(en)", der mit den Zahlen 6, 7, 8 oder 9 beginnt, ist eine vorläufige Listennummer, die von der ECHA bis zur Veröffentlichung der offiziellen EG-Verzeichnisnummer für diesen Stoff bereitgestellt wird. Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn Anzeichen / Symptome zunehmen, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten Symptome und Wirkungen, die auf der CLP-Einstufung basieren, sind: Hautreizung (lokale Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit). Allergische Hautreaktionen (Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz). Schwere Augenschädigung (Hornhauttrübung, starke Schmerzen, Tränen, Geschwüre, deutliche Sehstörungen oder Sehverlust). Depression des Zentralnervensystems (Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsstörungen, Übelkeit, Sprachstörungen, Schwindel und Bewusstlosigkeit). 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Übermäßiger Kontakt mit diesem Material kann zu Methämoglobinämie führen. Methämoglobinämie kann klinisch durch das Vorhandensein einer offensichtlichen "Zyanose" bei normalem PaO2 angenommen werden (durch Bestimmung der arteriellen Blutgase nachweisbar). Routinemäßige Pulsoxymetrie kann in Gegenwart von Methämoglobinämie nur ungenau zur Überwachung der Sauerstoffsättigung eingesetzt werden und sollte hier nicht zur Diagnosestellung angewandt werden. Sollte der Patient diesbezügliche Symptome aufweisen, oder die Methämoglobin-Ebene > 20% sein, so sollten als Teil der medizinischen Behandlung spezifische Therapien mit Methylenblau erfolgen. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

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