Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
556-67-2
Name der Chemikalie
D4
Konzentration
136-7 <3 19-7 580-7 <1
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
675-5 <1
EC/CAS
208-764-9/541-02-6
Name der Chemikalie
D5
Konzentration
764-9
EC/CAS
200-580-7/64-19-7
Name der Chemikalie
acetic acid
Konzentration
< 3
Allgemeine Information
Version
11.00
Überarbeitet am
2026-05-22
Produktidentifikator
3M Scotch 1201 Silikon Harz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Harz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312+H332, H312, H319, H332, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)GHS09 (Umwelt)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Octamethylcyclotetrasiloxan 556-67-2 209-136-7 < 3
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H302 + H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH441 Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. 97% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Enthält
100% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Ein ähnliches Gemisch wurde auf Augenschädigung/-reizung getestet, und die Testergebnisse spiegeln sich in der zugewiesenen Einstufung wider. Ein ähnliches Gemisch wurde hinsichtlich der Ätz-/Reizwirkung auf die Haut getestet, und die Testergebnisse erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung. Einstufung: Akute Toxizität, Kategorie 4 - Acute Tox. 4; H302 Akute Toxizität, Kategorie 4 - Acute Tox. 4; H312 Akute Toxizität, Kategorie 4 - Acute Tox. 4; H332 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 - Aquatic Chronic 2; H411 Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar - vPvB; EUH441 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.