Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
807-113-1/3709-71-5
Name der Chemikalie
(E)-Perfluoro(4-methyl-2-pentene)
Konzentration
90-
EC/CAS
6792-31-0
Name der Chemikalie
1-Propene, 1,1,2,3,3,3-hexafluoro-, trimer
Konzentration
<= 3
EC/CAS
216-436-1/1584-03-8
Name der Chemikalie
Perfluoro(2-methylpent-2-ene)
Konzentration
<0,1
Allgemeine Information
Version
10.03
Überarbeitet am
2023-11-24
Produktidentifikator
3M FA-188 Foam Additive
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schaumisolierung-Additiv. Nur für die industrielle Anwendung. Nicht als Medizinprodukt oder Arzneimittel verwenden
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
3M Electronics Materials Solutions Division (EMSD) stellt keine Produkte bereit (inklusive Verkauf, Bemusterung und anderer Serviceleistungen), die dazu gedacht sind, temporär oder permanent in Menschen oder Tiere implantiert zu werden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)GHS09 (Umwelt)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% (E)-1,1,1,2,3,4,5,5,5-Nonafluor-4- 3709-71-5 807-113-1 90 - 100 (trifluormethyl)pent-2-en
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. 3% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Akute Toxizität, Kategorie 4 - Acute Tox. 4; H302 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Acute 1; H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 - Aquatic Chronic 2; H411 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.