3M 51003 - Filler

3M (Schweiz) GmbH

Überarbeitet am : 2025-12-17

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GHS02 GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 2
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

202-851-5/100-42-5

Name der Chemikalie

Styrene ( Vinyl benzene )

Konzentration

30- 40- <20

EC/CAS

203-571-6/108-31-6

Name der Chemikalie

maleic anhydride

Konzentration

<0,1

Aufgeführt in

EC/CAS

238-877-9

Name der Chemikalie

Talc: Hydrated magnesium silicate

Konzentration

30- 40- <20

EC/CAS

236-675-5

Name der Chemikalie

Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)

Konzentration

<0,1

Allgemeine Information

Version

5.00

Überarbeitet am

2025-12-17

Produktidentifikator

3M 51003 - Filler

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Automotive/Fahrzeugbau

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS02 GHS07 GHS08 M004 M009 M010 M011 M017 M026

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M (Schweiz) GmbH

E-Mail-Addresse

innovation.ch@mmm.com

GHS-Informationen

Signalwort

GEFAHR

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H226, H304, H315, H317, H319, H361d, H372

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H226

Flammable liquid and vapour

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Signalwort

GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr)

Gefahrenpiktogramme

Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Styrol 100-42-5 202-851-5 < 20 Maleinsäureanhydrid 108-31-6 203-571-6 < 0,1

Gefahrenhinweise

H-Sätze) H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H372 Schädigt die Organe (Sinnesorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition. (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H372 Schädigt die Organe (Sinnesorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition.

Sicherheitshinweise

P-Sätze) Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Verhütung

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260A Dampf nicht einatmen. P280E Schutzhandschuhe tragen. P260A Dampf nicht einatmen. P280E Schutzhandschuhe tragen.

Antwort

P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Entsorgung

P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. 45% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität. 45% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter inhalativer Toxizität.

Enthält

45% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung

2.3 Sonstige Gefahren

Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 - Flam. Liq. 3; H226 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 - Repr. 2; H361d Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 1 - STOT RE 1; H372 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 - Asp. Tox. 1; H304 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Styrol 100-42-5 202-851-5 < 20 Maleinsäureanhydrid 108-31-6 203-571-6 < 0,1 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H372 Schädigt die Organe (Sinnesorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention: P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260A Dampf nicht einatmen. P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Entsorgung: P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H372 Schädigt die Organe (Sinnesorgane) bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention: P260A Dampf nicht einatmen. P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Entsorgung: P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen. 45% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität. 45% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter inhalativer Toxizität. Enthält 45% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Ungesättigtes Polyesterharz Betriebsgeheimnis 30 - Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung 50 (EG) Nr. 1272/2008 Talk CAS-Nr. 14807-96- 40 - Stoff mit einem nationalen Grenzwert für die 6 50 berufsbedingte Exposition EG-Nr. 238-877-9 Styrol

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