Allgemeine Information
Version
5.00
Überarbeitet am
2025-12-12
Produktidentifikator
931-274-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kantenversiegelung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% HDI Oligomere, Isocyanurat 931-274-8 95 - 100
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P280E Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Geforderte Erklärung auf der Verpackung für Diisocyante (als Stoff oder Bestandteil in Gemischen mit einer Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination von 0,1 % oder mehr) gemäß Verordnung (EU) 2020/1149: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter feica.eu/Puinfo
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3 - STOT SE 3; H335 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% HDI Oligomere, Isocyanurat 931-274-8 95 - 100 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Geforderte Erklärung auf der Verpackung für Diisocyante (als Stoff oder Bestandteil in Gemischen mit einer Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination von 0,1 % oder mehr) gemäß Verordnung (EU) 2020/1149: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter feica.eu/Puinfo 2.3. Sonstige Gefahren Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] HDI Oligomere, Isocyanurat EG-Nr. 931-274-8 95 - 100 Acute Tox. 4, H332 Skin Sens. 1, H317 STOT SE 3, H335 Hinweis: Jeder Eintrag "EG-Nr." in der Spalte "Identifikator(en)", der mit den Zahlen 6, 7, 8 oder 9 beginnt, ist eine vorläufige Listennummer, die von der ECHA bis zur Veröffentlichung der offiziellen EG-Verzeichnisnummer für diesen Stoff bereitgestellt wird. Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. 3.2. Gemische Nicht anwendbar. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn Anzeichen / Symptome zunehmen, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten Symptome und Wirkungen, die auf der CLP-Einstufung basieren, sind: Reizt die Atemwege (Husten, Niesen, Nasenausfluss, Kopfschmerzen, Heiserkeit sowie Nasen- und Rachenschmerzen). Allergische Hautreaktionen (Rötung, Schwellung, Blasenbildung und Juckreiz). 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Kein Wasser als Löschmittel einsetzen. Bei Brand: Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung Cyanwasserstoff Während der Verbrennung Stickstoffoxide Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Vollschutzanzug tragen,einschließlich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-, Taillen-und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren