3M Surface Pre-Treatment AC-131 BB Part A

3M Österreich GmbH

Überarbeitet am : 2023-05-30

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-791-2/7732-18-5

Name der Chemikalie

Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O

Konzentration

98-99

Allgemeine Information

Version

1.03

Überarbeitet am

2023-05-30

Produktidentifikator

3M Surface Pre-Treatment AC-131 BB Part A

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Teil A von Metallhaftvermittler / Metal Adhesion Promoter

NOTRUFNUMMERN:

+43 1 406 43 43

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

3M Österreich GmbH

E-Mail-Addresse

ge-produktsicherheit@mmm.com

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.3 Sonstige Gefahren

Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Wasser CAS-Nr. 7732-18-5 98 - 99 Bestandteil ohne Einstufung nach EG-Nr. 231-791-2 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen. Wenn Symptome auftreten, betroffene Person an die frische Luft bringen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Bei Exposition mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Bei Exposition die Augen mit sehr viel Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund spülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine kritischen Symptome oder Auswirkungen. Siehe Abschnitt 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Vollschutzanzug tragen,einschließlich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-, Taillen-und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Raum belüften. Bei größeren Leckagen bzw. bei Freisetzung in geschlossenen Räumen ist eine Absaugvorrichtung zu verwenden, um die Dämpfe nach dem Stand der Technik abzusaugen bzw. zu verdünnen. Bitte die Sicherheitshinweise aus anderen Abschnitten beachten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Rückstände mit Wasser aufnehmen. Behälter verschließen. Entsorgung des gesammelten Materials so schnell wie möglich gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Keine speziellen Anforderungen an die Lagerung. 7.3. Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung. Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Expositionsgrenzwerte Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine Expositionsgrenzwerte vor. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine technische Überwachung erforderlich. 8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Augen- / Gesichtsschutz Nicht erforderlich. Hautschutz Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen Das Tragen von chemisch beständigen Schutzhandschuhen ist nicht erforderlich. Atemschutz Nicht erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand Flüssigkeit.

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