Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
<10 1-5
EC/CAS
215-609-9/1333-86-4
Name der Chemikalie
carbon black
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Version
6.00
Überarbeitet am
2025-05-19
Produktidentifikator
3M Light-To-Heat-Conversion Release Coating
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtung/Überzug
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% 2-Methoxy-1-methylethylacetat 108-65-6 203-603-9 60 - 90
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261A Einatmen von Dampf vermeiden.
Antwort
P370 + P378 Bei Brand: Löschmittel für entzündliche Flüssigkeiten wie z.B. Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid zum Löschen verwenden. 4% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität. 4% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter inhalativer Toxizität.
Enthält
4% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 - Flam. Liq. 3; H226 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3 - STOT SE 3; H336 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.