Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
30-50
EC/CAS
63148-62-9
Name der Chemikalie
polydimethylsiloxane (Mw > 6 800 Da)
Konzentration
1-10
EC/CAS
310-193-6/1345-16-0
Name der Chemikalie
C.I. Pigment Blue 28
Konzentration
<0,5
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2022-07-19
Produktidentifikator
3M Imprint 4 Super Quick Light Catalyst
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinprodukt; Gebrauchsinformation beachten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendung nur durch zahnärztlich geschultes Personal
Hersteller / Lieferant
Sicherheitsinformationsblattes für Medizinprodukte
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
ge-produktsicherheit@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Die Einstufung der Zielorgan-Toxizität von Silikose wird nicht angewandt, da kein Potenzial für eine inhalative Exposition besteht. Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), das invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Es ist daher von den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP, Artikel 1, Absatz 5) ausgenommen. Obwohl nicht erforderlich sind im Folgenden die Einstufung sowie die Informationen zur Kennzeichnung angegeben. Einstufung: Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft.