Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
69991-67-9
Name der Chemikalie
Perfluoropolymethylisopropyl ether
Konzentration
<=5
Allgemeine Information
Version
7.02
Überarbeitet am
2026-08-24
Produktidentifikator
3M Gleitpaste P55/1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmiermittel
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Österreich GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung: Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 1,1,2,3,3,3-HEXAFLUOR-1-PROPEN, CAS-Nr. 69991-67-9 95 - 100 Bestandteil ohne Einstufung nach oxydiert und polymerisiert Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Synthetische amorphe Kieselsäure, CAS-Nr. 112945-52- <= 5 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für Quarzstaub, nicht kristallin 5 die berufsbedingte Exposition Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen. Wenn Symptome auftreten, betroffene Person an die frische Luft bringen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund spülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine kritischen Symptome oder Auswirkungen. Siehe Abschnitt 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Carbonylfluorid Während der Verbrennung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung Fluorwasserstoff Während der Verbrennung Stickstoffoxide Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Vollschutzanzug tragen,einschließlich Helm, umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck), dichtschließende Jacke und Hose, Arm-, Taillen-und Beinschutz, Gesichtsmaske und Schutz für expositionsgefährdete Kopfteile. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung gemäß den Ergebnissen einer Expositionsbeurteilung.Siehe Abschnitt 8.2.2. für persönliche Schutzausrüstungsempfehlungen. Wenn die erwartete Exposition infolge einer unbeabsichtigten Freisetzung die Schutzfähigkeiten der in Abschnitt 8.2.2. aufgeführten persönliche Schutzausrüstung übersteigt oder unbekannt ist, persönliche Schutzausrüstung auswählen, die ein angemessenes Schutzniveau bietet. Berücksichtigen Sie dabei die physikalischen und chemischen Gefahren des Materials. Beispiele für Kombination der persönlichen Schutzausrüstung für den Notfalleinsatz könnten sein: das Tragen von Feuerwehrschutzkleidung bei der Freisetzung von entzündbarem Material; das Tragen von Chemikalienschutzkleidung, wenn das verschüttete Material ätzend, sensibilisierend oder stark hautreizend ist oder über die Haut absorbiert werden kann; oder das Tragen eines Pressluftatmers bei Chemikalien, wenn die Gefahr besteht, dass diese eingeatmet werden. Siehe Abschnitte 2 und 11 für Informationen zu physikalischen und gesundheitlichen Gefahren. Raum belüften. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Bitte beachten, Sie dass die Zugabe eines absorbierenden Materials weder die physikalischen Gefährdungen, noch Gesundheits- oder Umweltrisiken beeinflusst. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen