Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-545-4/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
5-10
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2026-09-29
Produktidentifikator
Silicone Grease for QTII Kits
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Elektronik
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung: Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Silikonfett Keine 90 - 100 Bestandteil ohne Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Amorphe Kieselsäure CAS-Nr. 7631-86-9 5 - 10 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für EG-Nr. 231-545-4 die berufsbedingte Exposition Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen. Wenn Symptome auftreten, betroffene Person an die frische Luft bringen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Bei Exposition mit Wasser und Seife abwaschen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Bei Exposition die Augen mit sehr viel Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Wenn Symptome auftreten, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund spülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine kritischen Symptome oder Auswirkungen. Siehe Abschnitt 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nicht anwendbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Löschmittel verwenden, die zum Löschen des Umgebungsbrandes geeignet sind. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kein inhärenter Bestandteil / inhärentes Merkmal in diesem Produkt. Gefährliche Zersetzungs- und Nebenprodukte Stoff Bedingung Kohlenmonoxid Während der Verbrennung Kohlendioxid Während der Verbrennung Reizende Dämpfe oder Gase Während der Verbrennung 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Es werden keine besonderen Schutzmaßnahmen bei der Brandbekämpfung erwartet. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Raum belüften. Bei größeren Leckagen bzw. bei Freisetzung in geschlossenen Räumen ist eine Absaugvorrichtung zu verwenden, um die Dämpfe nach dem Stand der Technik abzusaugen bzw. zu verdünnen. Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung gemäß den Ergebnissen einer Expositionsbeurteilung.Siehe Abschnitt 8.2.2. für persönliche Schutzausrüstungsempfehlungen. Wenn die erwartete Exposition infolge einer unbeabsichtigten Freisetzung die Schutzfähigkeiten der in Abschnitt 8.2.2. aufgeführten persönliche Schutzausrüstung übersteigt oder unbekannt ist, persönliche Schutzausrüstung auswählen, die ein angemessenes Schutzniveau bietet. Berücksichtigen Sie dabei die physikalischen und chemischen Gefahren des Materials. Beispiele für Kombination der persönlichen Schutzausrüstung für den Notfalleinsatz könnten sein: das Tragen von Feuerwehrschutzkleidung bei der Freisetzung von entzündbarem Material; das Tragen von Chemikalienschutzkleidung, wenn das verschüttete Material ätzend, sensibilisierend oder stark hautreizend ist oder über die Haut absorbiert werden kann; oder das Tragen eines Pressluftatmers bei Chemikalien, wenn die Gefahr besteht, dass diese eingeatmet werden. Siehe Abschnitte 2 und 11 für Informationen zu physikalischen und gesundheitlichen Gefahren. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Bitte beachten, Sie dass die Zugabe eines absorbierenden Materials weder die physikalischen Gefährdungen, noch Gesundheits- oder Umweltrisiken beeinflusst. Verschüttetes/ausgetretenes Material sammeln. In einen UN-geprüften Behälter geben und verschließen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Behälter verschließen. Entsorgung des gesammelten Materials so schnell wie möglich gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Keine speziellen Anforderungen an die Lagerung. Lagerklasse nach TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" Das Produkt kann keiner der Lagerklassen 1-8 zugeordnet werden. 7.3. Spezifische Endanwendungen Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter