Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
3-7
EC/CAS
227-534-9/5873-54-1
Name der Chemikalie
2,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
1-5
EC/CAS
18540-29-9
Name der Chemikalie
Chromium (VI)
Konzentration
< 0,02
Allgemeine Information
Version
5.00
Überarbeitet am
2026-07-15
Produktidentifikator
ARMORCAST
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H334, H335, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 101-68-8 202-966-0 3 - 7 Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat 5873-54-1 227-534-9 1 - 5
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P280E Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Geforderte Erklärung auf der Verpackung für Diisocyante (als Stoff oder Bestandteil in Gemischen mit einer Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination von 0,1 % oder mehr) gemäß Verordnung (EU) 2020/1149: Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter feica.eu/Puinfo
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 - Resp. Sens. 1; H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 - Skin Sens. 1; H317 Karzinogenität, Kategorie 2 - Carc. 2; H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3 - STOT SE 3; H335 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.