Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
63148-62-9
Name der Chemikalie
polydimethylsiloxane (Mw > 6 800 Da)
Konzentration
5-15
EC/CAS
231-545-4/7631-86-9
Name der Chemikalie
Silver adsorbed on silicon dioxide
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Version
8.03
Überarbeitet am
2026-07-27
Produktidentifikator
3M Silikonpaste
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Silkonschmiermittel für Kabelverbindungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD, H371
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS08 (Gesundheitsgefahr)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Trimethoxyboroxin 102-24-9 203-016-8 0,1 - 1
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H371 Kann die Organe (Sinnesorgane) schädigen.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze)
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280E Schutzhandschuhe tragen.
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B - Repr. 1B; H360FD Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 2 - STOT SE 2; H371 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS08 (Gesundheitsgefahr) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name Identifikator(en) EG-Nummer Gew. -% Trimethoxyboroxin 102-24-9 203-016-8 0,1 - 1 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H371 Kann die Organe (Sinnesorgane) schädigen. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280E Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ergänzende Informationen: Ergänzende Sicherheitshinweise: Nur für gewerbliche Anwender. 2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Nicht anwendbar. 3.2. Gemische Chemischer Name Identifikator(en) % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Poly(dimethylsiloxan) CAS-Nr. 63148-62-9 85 - 95 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für die berufsbedingte Exposition Synthetische amorphe Kieselsäure, CAS-Nr. 112945-52- 5 - 15 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für Quarzstaub, nicht kristallin 5 die berufsbedingte Exposition REACH Registrierungsnr. 01- 2119379499-16 Siliciumdioxid, (amorphe Kieselsäuren) CAS-Nr. 7631-86-9 1 - 5 Stoff mit einem nationalen Grenzwert für EG-Nr. 231-545-4 die berufsbedingte Exposition Trimethoxyboroxin CAS-Nr. 102-24-9 0,1 - 1 Flam. Liq. 3, H226 EG-Nr. 203-016-8 Acute Tox. 3, H301 Eye Irrit. 2, H319 Repr. 1B, H360FD STOT SE 1, H370 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Augenkontakt: Sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen