Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-455-4/14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
30-40
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2025-11-20
Produktidentifikator
3M ESPE EXPRESS 2 REGULAR BODY QUICK Basispaste
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentalprodukt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendung nur durch zahnärztlich geschultes Personal
NOTRUFNUMMERN:
49 (0) 8152-700-0, 49 (0) 171-6515144
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit.dental@mmm.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.3 Sonstige Gefahren
Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung: Dieses Produkt ist von der Einstufungs-, Kennzeichnung- und Verpackungspflicht für Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ausgenommen. Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte, das invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Es ist daher von den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP, Artikel 1, Absatz 5) ausgenommen. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar. 2.3. Sonstige Gefahren Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemischer Name CAS-Nr. EU Verzeichnis Gew. -% Einstufung Vinylpolydimethylsiloxan 68083-19-2 40 - 50 Cristobalit 14464-46-1 EINECS 238-455-4 30 - 40 STOT RE 1, H372 (Selbsteinstufung) Polydimethylhdyrosiloxan 68037-59-2 10 - 15 Siliziumdioxid mit Silan behandelt 67762-90-7 1 - 10 Polyalkylenoxidmodifiziertes 27306-78-1 1 - 5 Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2, Heptamethyltrisiloxan H319 (Selbsteinstufung) Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. Weitere Hinweise und Anmerkungen zur Einstufung von Bestandteilen finden Sie gegebenenfalls in Abschnitt 2.2. Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12 dieses Sicherheitsdatenblattes. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Unwohl sein, ärztlichen Rat aufsuchen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschlucken