Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-202-6/1313-13-9
Name der Chemikalie
Manganese dioxide
Konzentration
30-50
EC/CAS
262-967-7/61788-32-7
Name der Chemikalie
Terphenyl, hydrogenated
Konzentration
30-45
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
<5
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
<2
EC/CAS
231-100-4/7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
<=0,1
EC/CAS
500-209-1/68412-54-4
Name der Chemikalie
Nonylphenolethoxylates (NPEO)
Konzentration
<0,05
Allgemeine Information
Version
8.00
Überarbeitet am
2026-04-22
Produktidentifikator
3M Aerospace Sealant AC-370 B-2 Catalyst
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
CER-productstewardship@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H360D, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr)GHS09 (Umwelt)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Mangandioxid 1313-13-9 215-202-6 30 - 50 Bleipulver; [Partikeldurchmesser < 1 mm] 7439-92-1 231-100-4 <= 0,1
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH441 Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an. (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml - Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]: Gefahrenhinweise (H-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. EUH441 Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an.
Sicherheitshinweise
P-Sätze) (P-Sätze) auf Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260A Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Atemschutz tragen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260A Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Atemschutz tragen.
Antwort
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nur für gewerbliche Anwender. 14% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Enthält
55% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Akute Toxizität, Kategorie 4 - Acute Tox. 4; H302 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 - Skin Irrit. 2; H315 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A - Repr. 1A; H360D Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 2 - STOT RE 2; H373 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Acute 1; H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 - Aquatic Chronic 1; H410 Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar - vPvB; EUH441 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes. 2.2. Kennzeichnungselemente CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)GHS08 (Gesundheitsgefahr)GHS09 (Umwelt) Gefahrenpiktogramm(e) Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Mangandioxid 1313-13-9 215-202-6 30 - 50 Bleipulver; [Partikeldurchmesser < 1 mm] 7439-92-1 231-100-4 <= 0,1 Gefahrenhinweise (H-Sätze): H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH441 Reichert sich stark in der Umwelt und in lebenden Organismen, einschließlich Menschen, an. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260A Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Atemschutz tragen. Reaktion: P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.