Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14464-46-1
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
63148-62-9
Name der Chemikalie
polydimethylsiloxane (Mw > 6 800 Da)
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-455-4
Name der Chemikalie
Cristobalit (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-14
Produktidentifikator
3M IMPRINT 4 LIGHT Catalyst
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Medizinprodukt; Gebrauchsinformation beachten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Anwendung nur durch zahnärztlich geschultes Personal
Hersteller / Lieferant
Sicherheitsinformationsblattes für Medizinprodukte
NOTRUFNUMMERN:
+ 49 (0) 8152-700-0 Mo - Fr von 8.00 - 16.00 Uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3m company
E-Mail-Addresse
produktsicherheit.dental@mmm.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Die Einstufung der Zielorgan-Toxizität von Silikose wird nicht angewandt, da kein Potenzial für eine inhalative Exposition besteht. Dieses Produkt ist ein Medizinprodukt gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) bzw. der Verordnung 3M™ IMPRINT™ 4 LIGHT Catalyst 14/10/2021 (EU) 2017/745 (MDR), das invasiv oder unter Körperberührung verwendet wird. Es ist daher von den Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP, Artikel 1, Absatz 5) ausgenommen. Obwohl nicht erforderlich sind im Folgenden die Einstufung sowie die Informationen zur Kennzeichnung angegeben.
Klassifizierungen
Dieses Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als gefährlicher Stoff / gefährliches Gemisch eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Informationen zu Gefahren und zum sicheren Umgang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten in diesem Dokument.